Datenblatt zu unserem MONOPROPYLENE GLYCOL USP / EP *** besondere Vorsicht ***
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- 1.1 Produktkennzeichnung
Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG, EU Nr. 2015/830
Versionsnummer 9
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs sowie der Firma oder des Unternehmens
- Handelsname: MONOPROPYLENE GLYCOL USP / EP *** besondere Vorsicht ***
- - Artikelnummer: 135550430
- - CAS-Nummer:57-55-6
- - EG-Nummer:200-338-0
- - Registrierungsnummer 01-2119456809-23
- - 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
- - VerwendungssektorIndustrielle Verwendung: Verwendung von Stoffen als solche oder in Zubereitungen in einem industriellen Umfeld Herstellung von Feinchemikalien
Formulierung [Mischen] von Zubereitungen und/oder Umpacken (außer Legierungen)
- - ProzesskategoriePROC2 Chemische Herstellung oder Raffination in einem geschlossenen, kontinuierlichen Prozess mit gelegentlicher kontrollierter Exposition oder Prozesse mit ähnlichen Einschließungsbedingungen.
PROC3 Herstellung oder Formulierung in der chemischen Industrie in einem geschlossenen diskontinuierlichen Verfahren mit gelegentlicher kontrollierter Exposition oder Verfahren mit ähnlichen eingeschränkten Bedingungen.
SU3 SU9 SU10
PROC4 PROC5 PROC6 PROC7 PROC8a Bestimmungen
PROC8b PROC9 Wege) PROC10 PROC12 PROC13 PROC14 PROC15 PROC21 PROC23
Umfüllen des Stoffs oder Gemischs (Abfüllen/Entleeren in speziellen Einrichtungen) Umfüllen des Stoffs oder Gemischs in kleine Behälter (spezielle Abfüllanlage, einschließlich
Mit Rolle oder Pinsel auftragen
Verwendung von Treibmitteln bei der Herstellung von Schaumstoff
Behandlung von Gegenständen durch Tauchen und Gießen
Tischgerät, Kompression, Extrusion, Pelletierung, Granulierung
Verwendung als Laborreagenz
Energiearme Verarbeitung von Stoffen im Zusammenhang mit Materialien und/oder Gegenständen Offene Verarbeitung und Übertragung bei höheren Temperaturen
Chemische Produktion mit Expositionsrisiko Mischen in diskontinuierlichen Prozessen
Sprühen in einer industriellen Umgebung
Transfer von Stoffen oder Gemischen (Beschickung/Entladung) in nicht spezialisierten
- Umwelt-Emissionskategorie
- ERC1 Herstellung des Stoffes
- ERC2 Formulierung in einem Gemisch
- ERC3 Formulierung in einer festen Matrix
- ERC4 Verwendung nicht reaktiver Verarbeitungshilfsstoffe in der Industrie (keine Beimischung in oder auf
Objekt)
ERC6c Verwendung von Monomeren in Polymerisationsverfahren in Industrieanlagen (auch in oder auf Erzeugnissen)
ERC6d Verwendung von reaktiven Prozessreglern in Polymerisationsprozessen in Industrieanlagen (auch in oder auf Erzeugnissen)
ERC7 Verwendung von Funktionsflüssigkeiten in der Industrie
ERC8d weit verbreitete Verwendung nicht reaktiver Verarbeitungshilfsstoffe (kein Einbau in oder auf dem Objekt, außerhalb)
- Verwendung des Stoffes / der Zubereitung Beschichtungen
(Fortsetzung auf Seite 2)
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Agrochemikalien Kosmetika Reinigungsmittel Laborchemikalien
- - 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten des Sicherheitsdatenblatts
- - Hersteller/Lieferant:
Caldic Nederland B.V.
Westerlaan 1,
3016 CK Rotterdam/Tel. +31 10 4136420 - - Nachrichtenwesen: qhse@caldic.be reach@caldic.com
- - 1.4 Telefonnummer für Notfälle:
+32(0)14 584 545 - Feuerwehr-Informationszentrum für gefährliche Stoffe (BIG) +32(0)70 245 245 - Belgisches Giftinformationszentrum
+31(0)30 274 8888 - Nederlands Vergiftigingen Informatie Centrum (NVIC) NVIC ist nur dazu bestimmt, Ärzte im Falle einer akuten Vergiftung zu informieren - - Zusätzliche Informationen Siehe Abschnitt 16 für Ihre nationale Notrufnummer
(Fortsetzung von Seite 1)
ABSCHNITT 2: Identifizierung von Gefahren
- - 2.1 Einstufung des Stoffes oder Gemisches
- - Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008Der Stoff ist nicht gemäß der CLP-Verordnung eingestuft.
- - 2.2 Kennzeichnungselemente
- - Die Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 entfällt
- - Gefahrenpiktogramme verfallen
- - Signalwort läuft ab
- - Gefahrenhinweise ausgelaufen
- - 2.3 Sonstige Gefährdungen
- - Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
- - PBT: Nicht anwendbar.
- - zPzB: Nicht verwendbar.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung und Angaben zu den Bestandteilen
- 3.1 Chemische Charakterisierung: Stoffe
- CAS-Nr. Bezeichnung 57-55-6 Propan-1,2-diol
- Identifikationsnummer(n) Nicht zutreffend.
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- EG-Nummer: 200-338-0
(Fortsetzung von Seite 2)
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
- - 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
- - Allgemeine Informationen: Kontaminierte Kleidung sofort ausziehen.
- - Nach Einatmen: Frischluft zuführen, ggf. Beatmung, Wärme. Bei anhaltenden Beschwerden ist ein Arzt aufzusuchen.
Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in der stabilen Seitenlage. - - Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife waschen und gründlich ausspülen. Bei anhaltender Hautreizung ist ein Arzt aufzusuchen. - - Nach Blickkontakt:
Spülen Sie die Augen mehrere Minuten lang unter fließendem Wasser aus und halten Sie dabei die Augenhöhle offen. Bei anhaltenden Beschwerden ist ein Arzt aufzusuchen. - - Nach dem Verschlucken:
Mund mit Wasser ausspülen
Kein Erbrechen herbeiführen und sofort einen Arzt aufsuchen. - - 4.2 Wichtigste akute und verzögerte Symptome und Wirkungen Schwindelgefühl
Kopfschmerzen
HustenBrechreizKrämpfe - - 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe und Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
- - 5.1 Feuerlöschmittel
- - Geeignete Löschmittel:Alkoholbeständiger Schaum Kohlendioxid Wassersprühstrahl Wassernebel
BC-Pulver
Anpassung der Brandbekämpfungsmaßnahmen an die Umgebung.
- - Löschmittel, die unter Sicherheitsaspekten nicht geeignet sind: Leistungsstarker Wasserstrahl
- - 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Beim Erhitzen oder im Brandfall können sich giftige Gase bilden.
Ein Feuer kann ausbrechen:
Kohlenmonoxid (CO)Kohlendioxid (CO2) - - 5.3 Hinweise für Feuerwehrleute
- - Besondere Schutzausrüstung: Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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- Weitere Daten
Kühlen Sie die Tanks, die der Gefahr ausgesetzt sind, mit einem Wassersprühstrahl ab.
Das kontaminierte Löschwasser separat auffangen, nicht in die Kanalisation schütten.
(Fortsetzung von Seite 3)
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung des Stoffes oder Gemisches
- 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Beim Umgang mit Dämpfen/Staub/Aerosol Atemschutz verwenden.
Sorgen Sie für ausreichende Belüftung.
Von Zündquellen fernhalten.
- 6.2 Vorsichtsmaßnahmen für die Umwelt:
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Nicht in den Boden eindringen lassen.
- 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Bergmehl, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen. In speziellen Behältern zur Verwertung oder Entsorgung sammeln.
Reinigen Sie die Unfallstelle sorgfältig; sind dafür geeignet:
Mit reichlich Wasser verdünnen.
- 6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Verwendung - siehe Kapitel 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung - siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung - siehe Abschnitt 13.
*
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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
- - 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Behälter dicht geschlossen halten.
Sorgen Sie für eine gute Belüftung/Absaugung an den Arbeitsplätzen.
Die Bildung von Aerosolen ist zu vermeiden. - - Informationen zum Brand- und Explosionsschutz:
Treffen Sie Maßnahmen gegen die Entladung statischer Elektrizität.
Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
Verwenden Sie explosionsgeschützte Geräte/Armaturen und funkensichere Werkzeuge. - - 7.2 Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
- - Lagerung:
- - Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Nur in der Originalverpackung lagern.
Geeignetes Material für Tanks und Rohre: Aluminium. Geeignetes Material für Tanks und Rohre: Kupfer. - - Informationen über die Lagerung in einer gemeinsamen Lagereinrichtung: Getrennt von Oxidationsmitteln aufbewahren. Nicht zusammen mit Säuren lagern.
Nicht zusammen mit Laugen (Alkalien) lagern. - - Weitere Informationen zu den Lagerungsanforderungen: Das Produkt ist hygroskopisch.
Halten Sie die Tanks dicht.
In gut verschlossenen Behältern kühl und trocken lagern.
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Lagern Sie den Tank an einem gut belüfteten Ort. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Vor Feuchtigkeit und Wasser schützen.
- - Maximale Lagertemperatur: 40 °C
- - Minimale Lagertemperatur: 0 °C
- - Empfohlene Lagertemperatur: ~20 °C
- - 7.3 Spezifische Endverwendung siehe §1.2
(Fortsetzung von Seite 4)
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung
- - Zusätzliche Angaben über die Anordnung der technischen Anlagen: Keine zusätzlichen Daten. Siehe 7.
- - 8.1 Kontrollparameter
- - Bestandteile mit Grenzwerten, die eine Überwachung am Arbeitsplatz erfordern: Läuft ab.
- DNELs | |||
Inhalativ | DNEL Langfristig - Systemisch (Arbeiter) DNEL Langfristig - Lokal (Arbeiter) DNEL Langfristig - Systemisch (Verbraucher) DNEL Langfristig - Lokal (Verbraucher) | 168 mg/m3 (/) 10 mg/m3 (/) 50 mg/m3 (/) 10 mg/m3 (/) | |
- PNECs | |||
PNEC Süßwasser | 260 mg/l (/) 26 mg/l (/) 183 mg/l (/) 572 mg/kg (/) 57,2 mg/kg (/) 50 mg/kg (/) 20000 mg/l (/) |
- - Zusätzliche Informationen: Als Grundlage dienten die zum Zeitpunkt der Zusammenstellung gültigen Listen.
- - 8.2 Maßnahmen zur Begrenzung der Exposition
- - Persönliche Schutzausrüstung:
- - Allgemeine Schutz- und Gesundheitsmaßnahmen:
Beim Umgang mit Chemikalien sind die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Kontaminierte Kleidung sofort ausziehen.
Gase, Dämpfe und Aerosole nicht einatmen.
Kontakt mit Augen und Haut vermeiden.
- - Schutz der Atemwege:
Atemschutz bei unzureichender Belüftung. Filter A - - Handschutz:
_S Schutzhandschuhe
(Fortsetzung auf Seite 6)
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(Fortsetzung von Seite 5)
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein.
Auf der Grundlage nicht bestandener Tests kann keine Empfehlung für Handschuhmaterial für das Produkt/die Zubereitung/das Chemikaliengemisch abgegeben werden.
Wählen Sie das Handschuhmaterial auf der Grundlage der Durchdringungszeiten, der Permeationsgrade und des Abbaus.
- Material des Handschuhs
EN374
Nitrilkautschuk
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs hängt nicht nur vom Material, sondern auch von anderen Qualitätsmerkmalen ab und ist von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich.
- Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Die genaue Durchdringungszeit können Sie beim Handschuhhersteller erfragen; merken Sie sich diese.
- Augenschutz: EN 166
_R Dicht schließende Schutzbrille
- Körperschutz: Geeignete Arbeitsschutzkleidung tragen
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften |
- 9.1 Informationen über grundlegende physikalische und chemische Eigenschaften |
- Allgemeine Informationen - Vorkommen: Form: flüssig Farbe: farblos |
- Geruch: Fast geruchlos |
- Geruchsschwelle: Nicht bestimmt. |
- pH-Wert (500 g/l): 6,5-7,5 |
- Änderung des Zustands |
- Flammpunkt: 102 °C |
- Entzündbarkeit (fest, gasförmig): Nicht bestimmt. |
- Selbstentzündungstemperatur: 371 °C |
- Zersetzungstemperatur: Nicht bestimmt. |
- Explosive Eigenschaften: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, aber die Bildung eines explosionsgefährlichen Dampf-Luft-Gemisches ist möglich. Luftgemische ist möglich. |
- Explosionsgrenzen: |
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(Fortsetzung von Seite 6)
Oberteil: 12,6 Vol. % |
- Dampfdruck bei 20 °C: 0,2 hPa |
- Dichte bei 20 °C: 1,038 g/cm3 |
- Dampfdichte bei 20 °C 2,60 g/cm3 |
- Verdunstungsrate <0,1 |
- Löslichkeit in/Mischbarkeit mit |
- Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser) bei 20,5 °C -1,07 log POW |
- Viskosität |
- 9.2 Sonstige Angaben Molare Masse: 76,10 g/mol |
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
- - 10.1 Reaktivität Nicht bestimmt.
- - 10.2 Chemische Stabilität
- - Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Verschlechterung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch.
- - 10.3 Möglichkeit von gefährlichen Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
- - 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
- - 10.5 Unverträgliche Materialien: Starke Oxidationsmittel
Starke Säuren
Starke Basen - - 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid Aldehyd
Giftige Gase / Dämpfe
*
ABSCHNITT 11: Angaben zur Toxikologie
- - 11.1 Informationen über toxikologische Wirkungen
- - Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
- - Primäre Bedingung:
- - Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
- - Schwere Augenschädigung/Augenreizung Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
DE
- Einstufungsrelevanz LD/LC50-Werte: | ||
Oral Dermal | LD50 LD50 | >20000 mg/kg (Ratte) 20800 mg/kg (Kaninchen) |
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- Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Auf der Grundlage der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
- - CMR-Wirkungen (Karzinogenität, Mutagenität und Reproduktionstoxizität)
- - Keimzellmutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
- - Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
- - ReproduktionstoxizitätAuf der Grundlage der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
- - STOT bei einmaliger ExpositionAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
- - STOT bei wiederholter ExpositionAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
- - Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
(Fortsetzung von Seite 7)
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ABSCHNITT 12: Ökologische Informationen
- - 12.1 Toxizität
- - 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
- - Weitere Informationen: Das Produkt ist biologisch leicht abbaubar.
- - 12.3 Bioakkumulation
Aufgrund des Verteilungskoeffizienten n-Octanol/Wasser ist eine Anreicherung in Organismen nicht zu erwarten. - - 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
- - Weitere ökologische Informationen:
- - CSB-Wert: 1,63 g/g
- - Allgemeine Angaben:Wassergefährdungsklasse (NL) 11: schwach gefährlich für Wasserorganismen. Wassergefährdungsklasse 1 (D) (Listeneinstufung): schwach wassergefährdend.
Nicht in das Grundwasser, in Oberflächengewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. - - 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
- - PBT: Nicht anwendbar.
- - zPzB: Nicht anwendbar.
- - 12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
- Aquatische Toxizität: | |
LC/EC/IC 50 NOEC | >100 mg/l (Fisch) |
BCF | <100 (/) |
DE
(Fortsetzung auf Seite 9)
43.2.12
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(Fortsetzung von Seite 8)
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
- - 13.1 Methoden der Abfallbehandlung
- - Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden.
- - Ungereinigte Verpackung:
- - Empfehlung: Entsorgen Sie die Abfälle gemäß den behördlichen Vorschriften.
- - Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, eventuell mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
ABSCHNITT 14: Informationen über die Beförderung |
- 14.1 UN-Nummer |
- 14.2 Richtige Ladungsbezeichnung nach den UN-Modellvorschriften - ADR, ADN, IMDG, IATA läuft ab |
- 14.3 Transportgefahrenklasse(n) - ADR, ADN, IMDG, IATA |
- 14.4 Verpackungsgruppe: |
- 14.5 Umweltgefahren: Nicht anwendbar. |
- 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Nicht zutreffend. |
- 14.7 Beförderung in loser Schüttung gemäß Anhang II der |
- UN-Modellregelung": gestrichen |
ABSCHNITT 15: Verordnungen
- - 15.1 Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften und -gesetze, die für den Stoff oder das Gemisch gelten
- - SZW-Liste der krebserzeugenden Stoffe Der Stoff ist nicht vorhanden.
- - SZW-Liste der mutagenen Stoffe Der Stoff ist nicht vorhanden.
- - NICHT-limitative Liste reproduktionstoxischer Stoffe - Fruchtbarkeit Der Stoff ist nicht vorhanden.
- - NICHT-limitative Liste fortpflanzungsgefährdender Stoffe - Entwicklung Der Stoff ist nicht vorhanden.
- - NICHT LIMITIERTE Liste reproduktionstoxischer Stoffe - Stillen Der Stoff ist nicht vorhanden.
- - Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS-Kennzeichnungselemente
- - Nationale Vorschriften:
- - Technische Anleitung Luft:
- - Wassergefährdungsklasse
Wassergefährdung (NL) 10: Sanierungsaufwand A
Klasse | Anteil an % |
III | 100,0 |
43.2.12
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Datum des Drucks: 06.12.2016 Versionsnummer 9 Revision: 09.11.2016
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
"Die in diesen Unterlagen enthaltenen Informationen beruhen auf unseren derzeitigen Kenntnissen über dieses Produkt und werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Diese Angaben dienen jedoch ausdrücklich nicht als technische Spezifikation und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Schäden oder Folgen, gleich welcher Art und welchen Umfangs, ob ausdrücklich oder stillschweigend, die sich aus der Verwendung dieser Informationen ergeben können. Der Empfänger und Benutzer des Produkts muss die bestehenden Gesetze, Regeln und Vorschriften auf eigene Verantwortung einhalten. Sie müssen auch sicherstellen, dass das Produkt für die vorgesehene Anwendung und Nutzung geeignet ist.
- Notrufnummern
Europäische Notrufnummer: 112
ÖSTERREICH +43 1 40 400 2222
BELGIEN/LUXEMBURG +32 70 245 245
BULGARIEN +359 2 9154 409
TSCHECHISCHE REPUBLIK +42 2 2491 9293 oder +42 2 2491 5402
DÄNEMARK +45 82 12 12
ESTLAND 16662 (24/5 9h00 montags bis 9h00 samstags)
FINNLAND +358 9 471 977
FRANKREICH +33 1 40 05 48
DEUTSCHLAND +49 30 450 653565
GRIECHENLAND +30 10 779 3777
UNGARN +36 80 20 11 99
IRLAND +353 1 8379964
ITALIEN +39 06 305 4343
LETTLAND +371 704 2468
LITAUEN +370 2 36 20 52 oder +370 2 36 20 92
MALTA (+356) 21 247 860 oder (+356) 21 241 251
NORWEGEN 22 59 13 00
NIEDERLANDE +31 30 274 88 88
POLEN +48 22 619 66 54 oder +48 22 619 08 97
PORTUGAL 808 250 143 oder +351 21 330 3284
RUMÄNIEN +40 21 230 8000
SLOWAKISCHE REPUBLIK +421 2 54 77 4 166
SLOWENIEN +386 41 650 500
SPANIEN +34 937 192 561 (08:00-13:00 y 15:00-17:00 / viernes 08:00-15:00) SCHWEDEN +46 8 33 12 31
VEREINIGTES KÖNIGREICH 0870 243 2241 oder +44 (0)20 7771 5310
- Abkürzungen und Akronyme:
RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Ordnung für die internationale Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn)
ICAO: Internationale Zivilluftfahrt-Organisation
ADR: Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
IMDG: Internationaler Seeschifffahrtscode für gefährliche Güter
IATA: Internationaler Luftverkehrsverband
GHS: Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
EINECS: Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe
(Fortsetzung auf Seite 11)
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(Fortsetzung von Seite 9)
Wassergefährdungsklasse 1 (D) (Listeneinstufung): schwach wassergefährdend.
- 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist nicht durchgeführt worden.
43.2.12
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CAS: Chemical Abstracts Service (Abteilung der American Chemical Society) DNEL: Derived No-Effect Level (REACH)
PNEC: Vorhergesagte Nicht-Effekt-Konzentration (REACH)
LC50: Tödliche Konzentration, 50 Prozent
LD50: Tödliche Dosis, 50 Prozent
PBT: Persistent, bioakkumulativ und toxisch vPvB: sehr persistent und sehr bioakkumulativ
- Daten, die sich seit der vorherigen Version geändert haben
(Fortsetzung von Seite 10)
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